Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was Websitebetreiber und Onlinehändler jetzt wissen sollten

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sorgt dafür, dass digitale Produkte und Dienstleistungen auch für Menschen mit Einschränkungen nutzbar sind. Es verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre Websites, Apps und Online-Angebote barrierefrei zu gestalten.

Für Websitebetreiber und Onlinehändler bedeutet das konkret: Die Website bzw. der Onlineshop muss ab Juni 2025 so gestaltet sein, dass alle Nutzer – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – sie bzw. ihn ohne Hürden nutzen können.

Für wen gilt das BFSG?

Das BFSG betrifft alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen verkaufen, also auch Betreiber von Onlineshops – unabhängig von der Branche.

Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz können ausgenommen sein.

Aber: Auch diese profitieren durch mehr Reichweite, besseres Google-Ranking und ein inklusives Image.

Einfache Beispiele für Barrieren auf Websites

Barrierefreiheit klingt erstmal technisch – aber viele Punkte sind einfach umzusetzen. Hier drei typische Barrieren, die Sie vielleicht sogar schon kennen:

  1. Fehlende Alternativtexte (ALT-Tags) bei Bildern
    Wenn Bilder auf Ihrer Website keine ALT-Texte haben, können blinde Nutzer mit Screenreadern nicht erfassen, worum es geht.
    Aber auch Google und andere Suchmaschinen nutzen ALT-Texte, um Bilder zu verstehen. Das heißt: Mit ALT-Tags machen Sie Ihre Seite nicht nur barrierefrei – sondern auch SEO-freundlicher.
  2. Zu geringe Farbkontraste
    Hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund sieht schick aus – ist aber für viele schwer lesbar. Gute Kontraste verbessern die Lesbarkeit für alle.
  3. Formulare, die nur mit der Maus funktionieren
    Wenn der Checkout-Prozess nicht per Tastatur bedienbar ist, kann das zum Kaufabbruch führen – auch bei Menschen ohne Einschränkungen (z. B. mobil oder bei technischen Problemen).

Barrierefreiheit ist kein Hindernis – sie räumt Hürden aus dem Weg

  • Ab 2025 ist Barrierefreiheit für viele Websites und Shops Pflicht
  • Alle profitieren von besserer Usability und SEO
  • Oft genügen schon kleine Änderungen – wie ALT-Texte, Kontraste, Tastaturbedienung
  • Barrierefreiheit ist ein echter Wettbewerbsvorteil!

Lust, das Thema gemeinsam anzugehen?

Christian Stein

Christian Stein – Inhaber c74.de Kommunikationsdesign

Ich bin Webdesigner mit Spezialisierung auf WordPress & WooCommerce – und ich helfe Ihnen dabei, Ihre Website und/oder Ihren Onlineshop fit für die Zukunft zu machen. Gemeinsam prüfen wir Ihre Website, erkennen Barrieren und setzen gezielte Verbesserungen um – benutzerfreundlich und suchmaschinenoptimiert.

Generell lohnt es sich, Barrieren aus dem Weg zu räumen. Immerhin hat etwa jeder zehnte Mensch in Deutschland eine anerkannte Schwerbehinderung. Man erreicht also schlichtweg mehr Kunden! Und die Änderungen sind nicht nur für diese Menschen ein Vorteil, alle profitieren von einer leichteren Bedienung und einfacherer Wahrnehmung.

Lassen Sie uns sprechen – und Ihre Website zum barrierefreien Verkaufserlebnis machen.